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Mit dem FBSbetrachter ist es möglich, FPL-Dateien anzuzeigen, ohne dass der Anwender über das Programmpaket FBS verfügen muss. Voraussetzung ist, dass die zu betrachtenden Bildfahrplandateien vorher im FPL für die Verwendung im Betrachterprogramm zugelassen und gespeichert wurden (FPL > Bearbeiten > Allgemeine Fahrplandaten > Dateiinformation > für Betrachter zugelassen). Der FBSbetrachter muß nicht installiert werden und verändert keine Windows-Installation. Zur Einrichtung werden keine Administratorenrechte benötigt, somit ist auch ein mobiler Einsatz oder Versand mit FPL-Dateien leicht möglich. Mit dem FBSbetrachter können FPL-Dateien ab Version 4.7b problemlos angezeigt werden, ältere Dateien sind nur eingeschränkt zu öffnen (Fahrplanelemente dürfen nur Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeug und Last enthalten). Es wird empfohlen, FPL-Dateien beim Freigeben der Berechtigung für den Betrachter grundsätzlich in der Version 4.8a oder höher zu speichern. FPL-Dateien erscheinen im Betrachter mit einer als Wasserzeichen eingefügten Beschriftung, die den Namen der FBS-Lizenz enthält, mit der die Datei zuletzt bearbeitet wurde. Eine Möglichkeit zum Öffnen von NETZ-Dateien (zum Anzeigen und Drucken von Umlauf-, Buch- und Tabellenfahrplänen sowie Linientaktkarten) wird bei Bedarf in Zukunft ergänzt. Sie können den FBSbetrachter (Ausgabe Jänner 2009) nach Anerkennung unserer AVRB jetzt laden (ZIP; 1,2 Mbyte; öffnet FPL-Dateien bis Version 4.9a). Für Rückfragen und Hinweise zum FBSbetrachter stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
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